Eine Vorsorgevollmacht ist dann sehr wichtig, wenn ein Unfall oder eine akute Krankheit dazu führen, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und gegebenenfalls ein Zustand der Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Dies muss nicht zwingend plötzlich eintreten, sondern kann auch einen schleichenden Prozess darstellen, der Ihnen selbst möglicherweise gar nicht bewusst ist - kraftraubende Krankheitsverläufe, wie z.B. Demenz oder Alzheimer. Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sichergehen, dass eine Person Ihres Vertrauens Entscheidungen für Sie trifft. Die Entscheidungsfelder erstrecken sich hier von medizinischen bis über finanzielle Fragen. Wichtig ist, dass uneingeschränktes Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person besteht, damit das eigene Interesse und die subjektive Gesinnung bestmöglich – und vor allem in Ihrem Sinne – repräsentiert werden können. Die bevollmächtigte Person kann als Vertreter gegenüber der Bank, Krankenkasse oder Ärzten agieren. Ohne Vollmacht ist es dem behandelnden Arzt in bestimmten Fällen nicht einmal erlaubt, Familienangehörige über den Zustand des Patienten zu informieren. Auch Ehepartner benötigen bei einem gemeinsamen Konto jeweils die Bevollmächtigung des Anderen. Ist der/ die, auf dessen Namen das Konto läuft, nicht mehr ansprechbar, hat der andere ohne Vollmacht keinen vollen Zugriff auf die Finanzen. Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert werden. Hat ein Notar sie beurkundet, muss sie schriftlich widerrufen werden. (ca. 60-300Euro) Das Dokument sollte mit anderen wichtigen Unterlagen und Verfügungen in einem Notfallordner in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden. Der Bevollmächtigter sollte den Ort kennen und idealerweise Kopien haben. Gegen einmalige Gebühr kann die Vorsorgevollmacht auch beim „Zentralen Vorsorgeregister“ registriert werden.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch Auswirkung auf Ihre Konten haben. Dabei kann unterschieden werden zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Kontovollmacht. Damit ermächtigen sie den Bevollmächtigten ohne Einschränkungen auf ihr Konto zuzugreifen, auch Ihren eventuell bestehenden Dispokredit auszuschöpfen. Andererseits darf der Bevollmächtigte nur eine bestimmte Summe abheben, beispielsweise max. 1000 Euro pro Monat. Bei höheren Summen muss die Zustimmung einer zweiten Person herangezogen werden. Auch der Zeitpunkt des Kontozugriffs kann festgehalten werden, so greift die Vollmacht wohlmöglich erst, wenn sie gestorben sind und tritt bis dahin nicht in Kraft. Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus kann der Bevollmächtigte auch über den Tod hinaus weiter auf ihr Konto zugreifen. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn die Bevollmächtigten auch die Erben sind. Anderenfalls sind die Konten zunächst gesperrt.
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