Eine Patientenverfügung tritt grundsätzlich dann in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, über eine Durchführung von medizinischen Behandlungen zu entscheiden.
In einer Patientenverfügung werden somit zwei zentrale Punkte abgedeckt: Zum einen werden die Situationen beschrieben, in denen die Verfügung gelten soll, zum anderen wird genau geklärt, welche Arten von medizinischen Eingriffen dabei abgedeckt werden sollen. Tritt eine der beschriebenen Situationen ein und der Betroffene ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu äußern, so kann die Anwendung verschiedener lebenserhaltender Maßnahmen im Vorfeld spezifiziert werden, beispielsweise das Einleiten eines künstlichen Komas oder die Art der medizinischen Behandlung.
Es macht außerdem Sinn, zu einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, da der oder die Vorsorgebevollmächtigte dafür zu sorgen hat, dass die geäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung präzise umgesetzt werden. Der oder die Bevollmächtigte sind hierbei angehalten nach Ihrem in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen Entscheidungen für Sie zu treffen.
Sowohl die Patientenverfügung als auch andere Vollmachten sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der Ihren Vertrauenspersonen bekannt ist. Eine Kopie sollte stets an die Vertrauenspersonen ausgehändigt werden. Zudem ist es empfehlenswert, eine unterschriebene Fassung in der Dokumentenverwaltung hinterlegt werden.
Die Vorsorge- und Nachlassverwaltung ermöglicht Ihnen nicht nur eine einfache und effiziente Verwaltung Ihrer Dokumente, sondern auch das kostenlose Erstellen einer Patientenverfügung. Mit wenigen Klicks kommen Sie nicht nur zu einer vollen Patientenverfügung, sondern auch zu einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Nehmen Sie sich hierfür genug Zeit und besprechen Sie die fertige Verfügung wahlweise mit einem Arzt.
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