Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht besteht für Sie die Möglichkeit, wichtigen Vertrauenspersonen im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit oder Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten zu geben. Beim Erteilen einer Bankvollmacht sollte Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen.

Darauf sollten Sie achten

Mit einer Bankvollmacht ermöglichen Sie einer Vertrauensperson, Ihre Bankgeschäfte zu führen.
Eine Bankvollmacht können Sie für sämtliche Bankgeschäfte oder nur für einzelne Konten erteilen. In diesem Fall spricht man auch von einer Kontovollmacht.
Zu Ihren Lebzeiten gilt die Bankvollmacht nur bis auf Widerruf. Dieser kann jederzeit erfolgen.
Eine Bankvollmacht kann bis zum Tod oder über den Tod hinaus erteilt werden.
Für gewöhnlich erteilt man eine Bankvollmacht nur für die Verwaltung eines Girokontos. Sie kann aber auch für verschiedene Konten oder Depots eingerichtet werden.
Der Bevollmächtigte kann mit einer Bankvollmacht keine neuen Bank- oder Kreditverträge für Sie abschließen.

Für wen ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

Eine Bankvollmacht kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod keinen unmittelbaren Zugriff auf Ihre Konten erhalten, sondern dafür einen Erbschein vorlegen müssen. So kann beispielsweise direkt auf finanzielle Mittel zur Deckung der Bestattungskosten zugegriffen werden.

Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst wahrnehmen können, kann es ebenso nützlich sein, eine Bankvollmacht zu erteilen.

Sofern Sie Ihre Vertrauensperson bereits in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben, Ihre Bankgeschäfte im Ernstfall für Sie zu führen, ist eine Bankvollmacht in der Regel nicht mehr zwingend notwendig. Um sicher zu gehen, sollten Sie in diesem Fall auch mit Ihrer Bank sprechen.

Wer kann eine Bankvollmacht erhalten?

Für gewöhnlich sind Ehepartner die erste Wahl bei der Erteilung einer Bankvollmacht. Ebenso können Sie nahen Verwandten, wie Ihren Kindern oder Ihren Geschwistern eine Bankvollmacht einräumen. Natürlich können Sie auch mehreren Personen eine Bankvollmacht erteilen.

Die bevollmächtigte Person muss den eingeräumten Rechten nicht explizit zustimmen oder diese bestätigen. Da die Bevollmächtigten mit einer Bankvollmacht weitreichende Befugnisse über Ihre Bankgeschäfte haben, sollten Sie genau abwägen, wem Sie diese Vollmacht erteilen.

Bei der Erteilung einer Bankvollmacht geht der Gesetzgeber von einem besonderen Vertrauensverhältnis aus. Eine Bankvollmacht regelt allerdings nur die Verwaltung Ihrer Bankgeschäfte und nicht die Haftung dafür. Rutscht Ihr Konto z.B. ins Minus, haften Sie selbst dafür und nicht die bevollmächtigte Person.

Wann endet eine Bankvollmacht?

Sie können eine erteilte Bankvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen bzw. Einhaltung von Fristen widerrufen. Sie benötigen beim Widerruf auch nicht die Zustimmung der Bank. Sobald der Widerruf bei der kontoführenden Bank eingegangen ist, erlischt die Vollmacht.

Die Bankvollmacht erlischt automatisch, wenn

Der Vollmachtgeber und somit der Kontoinhaber verstirbt.
Die bevollmächtigte Person verstirbt.
Die bevollmächtigte Person geschäftsunfähig wird, z.B. aufgrund von Demenz oder Pflegebedürftigkeit.
Der Kontoinhaber insolvent ist und die Insolvenz über sein Vermögen bereits eröffnet wurde.
Die Erben im Rahmen der Rechtsnachfolge eine vorhandene Vollmacht widerrufen.

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