Mit einer Bankvollmacht besteht für Sie die Möglichkeit, wichtigen Vertrauenspersonen im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit oder Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Konten zu geben. Beim Erteilen einer Bankvollmacht sollte Sie einige wichtige Dinge berücksichtigen.
Eine Bankvollmacht kann für Sie sinnvoll sein, wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod keinen unmittelbaren Zugriff auf Ihre Konten erhalten, sondern dafür einen Erbschein vorlegen müssen. So kann beispielsweise direkt auf finanzielle Mittel zur Deckung der Bestattungskosten zugegriffen werden.
Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst wahrnehmen können, kann es ebenso nützlich sein, eine Bankvollmacht zu erteilen.
Sofern Sie Ihre Vertrauensperson bereits in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben, Ihre Bankgeschäfte im Ernstfall für Sie zu führen, ist eine Bankvollmacht in der Regel nicht mehr zwingend notwendig. Um sicher zu gehen, sollten Sie in diesem Fall auch mit Ihrer Bank sprechen.
Für gewöhnlich sind Ehepartner die erste Wahl bei der Erteilung einer Bankvollmacht. Ebenso können Sie nahen Verwandten, wie Ihren Kindern oder Ihren Geschwistern eine Bankvollmacht einräumen. Natürlich können Sie auch mehreren Personen eine Bankvollmacht erteilen.
Die bevollmächtigte Person muss den eingeräumten Rechten nicht explizit zustimmen oder diese bestätigen. Da die Bevollmächtigten mit einer Bankvollmacht weitreichende Befugnisse über Ihre Bankgeschäfte haben, sollten Sie genau abwägen, wem Sie diese Vollmacht erteilen.
Bei der Erteilung einer Bankvollmacht geht der Gesetzgeber von einem besonderen Vertrauensverhältnis aus. Eine Bankvollmacht regelt allerdings nur die Verwaltung Ihrer Bankgeschäfte und nicht die Haftung dafür. Rutscht Ihr Konto z.B. ins Minus, haften Sie selbst dafür und nicht die bevollmächtigte Person.
Sie können eine erteilte Bankvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen bzw. Einhaltung von Fristen widerrufen. Sie benötigen beim Widerruf auch nicht die Zustimmung der Bank. Sobald der Widerruf bei der kontoführenden Bank eingegangen ist, erlischt die Vollmacht.
Die Bankvollmacht erlischt automatisch, wenn
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