Im Todesfall eines Angehörigen möchte man so schnell wie möglich alle
Bekannten und Verwandten über das Ableben informieren. Durch den Zeitdruck
und die dazu kommende seelische Belastung, fällt es häufig jedoch
schwer, sich an jede Person zu erinnern, die kontaktiert werden
soll. Ebenso kann es sein, dass Sie manche Personen gar nicht kennen,
von denen der oder die Verstorbene sich gewünscht hätte, dass sie
informiert werden. Es ist daher sinnvoll, schon vor dem Tod eine
sogenannte Benachrichtigungsliste zu verfassen. Diese enthält
üblicherweise den jeweiligen Namen, die Anschrift, die Telefonnummer
bzw. Email-Adresse der Kontaktperson, sowie eine Beschreibung des
Verhältnisses dieser mit dem Verstorbenen. Mithilfe dieser Angaben fällt
es den Angehörigen leichter, alle relevanten Personen über das Ableben
zu informieren bzw. Einladungen zur Trauerfeier zu verschicken.
Die Benachrichtigungsliste wird im besten Fall mit einer nahestehenden
Person zusammen verfasst, damit keine Kontaktpersonen versehentlich
vergessen werden. Eine Erweiterung oder Anpassung der Liste ist im registrierten Bereich jederzeit problemlos möglich. Anschließend kann diese für
Vertrauenspersonen leicht auffindbar in Ihrer Vorsorge- und Nachlassverwaltung hinterlegt und/oder ausgedruckt werden.
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