Bearbeitung

Einleitung Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt – anders als die Vorsorgevollmacht – spezifische medizinische Eingriffe und Behandlungen und ist direkt an Ärzte gerichtet.

Eine solche Verfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber bzw. Patient nicht mehr einsichts- und entscheidungsfähig ist, da er selbst nicht mehr in der Lage ist, mit den behandelnden Ärzten zu kommunizieren.

Daher ist es unabdinglich, dass eine Patientenverfügung im Zustand der eigenen Geschäftsfähigkeit im Vorfeld erstellt wird, damit im Falle von Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit der persönliche Wille kommuniziert und erhalten werden kann. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an diese Willenserklärung zu halten.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das der Fall ist, muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Die Verfügung muss aber prinzipiell nicht notariell beglaubigt werden.

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit herunterladen, auch wenn diese nur teilweise ausgefüllt ist. Bitte benutzen Sie dazu den Button „Download / Drucken“. 

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ganz oder teilweise bearbeiten. Bitte wählen Sie dazu den entsprechenden Punkt im unteren Menüfenster aus.

Anwendungssituationen

Unter welchen Bedingungen soll diese Patientenverfügung in Kraft treten?

Lebenserhaltende Maßnahmen

Wie stehen Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen?

Ihre Meinung: *

Künstliches Koma

Finden Sie das Einleiten eines künstlichen Komas bzw. einer palliativen Sedierung zur Schmerzlinderung angebracht?

Ihre Meinung: *

Medizinische Maßnahmen

Welche Art von medizinischen Maßnahmen halten Sie für angebracht, wenn es um den Erhalt von Leben geht?

Organspende

Wie stehen Sie zur Organspende?

Ihre Meinung: *

Betreuung und Ableben

Was wäre für Sie der bevorzugte Ort für eine würdige Betreuung oder Ableben?

Angemessener Ort: *

Seelsorge

Halten Sie eine religiöse Begleitung oder Seelsorge für wichtig, wenn es um die Begleitung eines Patienten geht?

Vertrauensperson

Kennen Sie eine Person, die Ihr volles Vertrauen genießt und im Zweifel oder bei Unklarheit Entscheidungen für Sie treffen kann?

Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können, ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf, dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht. Die Vorsorgevollmacht können Sie direkt im Anschluss mit ein paar wenigen Klicks fertig stellen.

Kennen Sie eine Vertrauensperson? *

Zweite Vertrauensperson

Möchten Sie eine weitere Person als Vertrauensperson hinterlegen?

Eine weitere Person hinterlegen? *

Stammdaten

Bitte geben Sie Ihre vollständigen Personalien an.

Wohnort

Weitere Verfügungen

Sind Sie bereits im Besitz von weiteren Verfügungen?

Die in einer Verfügung oder Vollmacht geäußerten Wünsche und Bestimmungen sind oft mit denen anderer Verfugungen verknüpft. So können z.B. sowohl Betreuungsverfügung als auch Patientenverfügung wichtige Informationen zu Wünschen in Bezug auf eine ärztliche Behandlung beinhalten. Es ist daher immer sinnvoll, in einer Verfügung oder Vollmacht auf die jeweils anderen Dokumente zu verweisen.

Falls Sie die anderen Dokumente noch nicht verfasst haben, können Sie jederzeit diese Verfügung oder Vollmacht aktualisieren um auf die neu erstellten Dokumente zu verwiesen.


Abschluss

Vielen Dank. Sie haben die Erstellung Ihrer Patientenverfügung erfolgreich abgeschlossen.

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken, eigenhändig mit Ort und Datum zu signieren und an einem sicheren Ort abzulegen. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Patientenverfügung in digitaler Form nach Ihrer Registrierung unter "Meine Dokumente" in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauensperson(en) speichern.

Vorschau
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